Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt und/oder geeignet sind, Lebewesen in Ihrer Handlungsfähigkeit einzuschränken oder handlungsunfähig zu machen.
Sportgeräte, Werkzeuge und Waffen werden in folgende Kategorien unterteilt:
Kategorie A: Sportgeräte, Werkzeuge, Schlagringe
Kategorie B: Waffen und Gegenstände die einen kleinen Waffenschein erfordern
Kategorie C: Illegale Waffen / Dienstwaffen
Der Erwerb sowie das Führen von Gegenständen der Kategorie A ist ohne Waffenschein gestattet. Werden diese Gegenstände bei einer Straftat genutzt, ist dies als illegaler Waffengebrauch anzusehen.
Der Erwerb sowie das Führen von Waffen der Kategorie B ist ausschließlich mit dem erforderlichen Waffenschein gestattet.
Der Erwerb sowie das Führen von Waffen der Kategorie C ist verboten. Ausgenommen sind Dienstwaffen von Staatsbeamten.
Mitgetragene Pistolenmunition darf die Füllmenge von 4 Munitionsboxen nicht überschreiten (100 Patronen gesamt). Der Besitz anderer Munitionstypen ist verboten und wird mit Geld- und Haftstrafen bestraft.
Kategorie A: Baseballschläger, Golfschläger, Taschenlampe, Rohrzange, Billiard Cue, Brecheisen, Schlagring und andere Sport- oder Haushaltsgegenstände
Kategorie B: Messer, SNS-Pistole, Keramik Pistole, Pfefferspray
Kategorie C: Schwere Pistole, Taser, Schlagstock, PDW, SMG, Service-Karabiner, Spezialkarabiner und weitere nicht in Kategorie A oder B gelistete Waffen.
Als Dienstwaffen werden sämtliche Waffen bezeichnet, die von der Regierung an staatliche Institutionen herausgegeben werden.
Das Führen von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes wird nach § 2.4 WaffG bestraft.
Taser, Pistole und Beanbag dürfen von einem Polizisten während der Dienstzeit am Mann getragen werden.
Sondergenehmigungen zum Tragen der Dienstpistole außerhalb des Dienstes können vom Chief of Police, Sheriff, Assistant Chief, Department of Justice und dem US Marshal erteilt werden. Grundvoraussetzung dafür ist ein gültiger Waffenschein und ein Vermerk in der Personalakte.
Sicherheitsbedienstete des Department of Justice sind berechtigt, während ihrer Dienstzeit einen Taser zu tragen.
Ein Waffenschein kann bei der Exekutive beantragt werden. Zum Erhalten des Waffenscheins muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten im Medical Department durch einen ausgebildeten Mediziner, sowie eine Prüfung über die geltenden Gesetze und die persönliche Eignung zum Tragen einer Waffe bei der Exekutive abgelegt werden. Zudem muss bei der Beantragung ein fester, nachweislicher Wohnsitz vorgelegt werden.
Jede Person, die eine Schusswaffe erwirbt, ist verpflichtet, diese Waffe beim Los
Santos Police Department registrieren zu lassen.
Zur Registrierung muss die Waffe persönlich, zusammen mit der jeweiligen Berechtigung zum Führen der Waffe (Waffen- und/oder Jagdschein), beim Los Santos Police Department vorgelegt werden.
Verlorene oder gestohlene Schusswaffen sollten im eigenen Interesse vom rechtmäßigen Besitzer dem Los Santos Police Department gemeldet werden.
Personen, die ihre Schusswaffe nicht registrieren oder falsche Informationen vorlegen, können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Der Besitz, Erwerb, Vertrieb und die Nutzung von Waffenanbauten, insbesondere Schalldämpfern, sind im gesamten Hoheitsgebiet verboten.
Verbotene Waffenanbauten im Sinne dieses Gesetzes sind alle Vorrichtungen, die dazu geeignet sind, die akustische Signatur einer Schusswaffe zu verringern oder deren Funktion wesentlich zu modifizieren.
Die Regelungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Dienstwaffen des Los Santos Police Department, Los Santos Sheriff Department und des Federal Investigation Bureau, sofern die Verwendung durch dienstliche Notwendigkeit gerechtfertigt ist.
Weitere Ausnahmen können durch behördliche Genehmigungen für spezialisierte Sicherheitsbehörden erteilt werden, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist.
Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit ohne berechtigten Grund ist mit einer Geldstrafe, Haftstrafe und mit dem Waffenschein Entzug zu bestrafen.
Wer eine Schusswaffe missbräuchlich benutzt, muss mit einer Geld- oder Haftstrafe rechnen.
Wer mit seiner Waffe fahrlässig umgeht, sodass sich Schüsse lösen könnten, muss mit einer Geldstrafe rechnen, solange keine Gefährdung vorliegt. Sollte eine Gefährdung vorliegen ist mit einer Geldstrafe und einem Entzug der Waffenlizenz zu rechnen.
§ 9 Entzug der Waffenlizenz
Wird einer Person die Waffenlizenz aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz oder aufgrund einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten oder vergleichbar schwerwiegenden Gewalttaten entzogen, so ist eine Sperrfrist von 14 Tagen für die Neuerteilung einer Waffenlizenz festzusetzen.