⚠️Wir überarbeiten gerade das Gesetzbuch. Änderungen und Erweiterungen möglich.
Abs. 1. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung
der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Abs. 2. Waffen sind Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände,
1. die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
2. die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit
geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, werden erst durch eine Zweckentfremdung im Rahmen einer Straftat oder einem Vergehen zu einer Waffe.
Abs. 1. Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller ein psychologisches Gutachten
bestanden hat, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, die
erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachgewiesen hat,
Abs. 2. Die Beamten des Department of Justice sind ermächtigt, die Voraussetzungen einer
waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen und diese zu erteilen.
Die erforderliche Eignung besitzen Personen nicht, die
Abs. 1. Annahme rechtfertigen, missbräuchlich oder leichtfertig mit Waffen umzugehen
oder die notwendige Sachkunde nicht besitzen.
Abs. 1. Das Führen von Waffen und Munition ist nur mit Waffenschein gestattet.
Abs. 2. In staatlichen Gebäuden darf keine Waffe/Munition mit sich geführt werden.
Abs. 3. Die Lagerung von legalen Waffen ist in abgeschlossenen Schränken oder
Kofferräumen gestattet.
Abs. 4. Waffen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Abs. 5. Waffen dürfen nur in Notsituationen oder zur Jagd verwendet werden.
Abs. 1. Ist jemand,
1. der rechtskräftig wegen einer Straftat gegen das Waffengesetz verurteilt
worden ist.
2. der gegen die waffenrechtlichen Bestimmungen verstoßen
3. bei dem seine Eignung in Frage zu stellen wird der Waffenschein entzogen,
die illegalen Gegenstände beschlagnahmt und eine 14 tägige Sperre
ausgesprochen.
Abs. 2. Richter, Staatsanwälte, Psychologen und in letzter Instanz Exekutivbeamten sind
berechtigt, Waffenscheine zu entziehen.
Abs. 3. Wer den Waffenschein verliert, verliert im gleichen Prozess nicht auch den
Jagdschein (die Lizenz), darf diese aber nicht nutzen, da ein Jagdschein nur in
Kombination mit einem Waffenschein genutzt werden darf.
Abs. 1. Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die einen
Waffenschein haben.
Abs. 2. Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 1 (Waffenliste) zu diesem
Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis des Waffenscheins.
Abs. 3. Umgang mit den Utensilien aus der Anlage 4, werden nicht als Waffen deklariert,
und dürfen auch als diese nicht verwendet oder gewertet werden.
Abs. 4. Bei Straftaten, bei denen eine Waffe genutzt wird, liegt der Missbrauch einer
Waffe vor.
Abs. 1. Wer eine Waffe unerlaubt herstellt, macht sich strafbar.
Abs. 2. Der Besitz von Bestandteilen, welche benötigt werden, um eine Waffe herstellen zu
können, ist ebenso strafbar.
Abs. 3. Rohstoffe welche für die Waffenherstellung benötigt werden, sind erst dann als
Illegal zu werten, wenn man aktiv auf dem Weg oder bei der Herstellung ist.
Abs. 1. Wer eine Waffe ohne die erforderliche Waffenlizenz trägt, macht sich strafbar.
Abs. 2. Der Besitz von Munition illegaler Waffen ist ebenso strafbar.
Wer eine illegale Handfeuerwaffe, die nicht in Anlage 1 aufgelistet ist,
führt, macht sich strafbar.
Abs. 1. Wer eine illegale Waffe aus der Anlage 3 mit sich führt, macht sich strafbar.
Abs. 2. Von diesem Gesetz sind folgende Behörden nicht betroffen: LSPD/DOJ/USMS/NIA.
Wer eine illegale Waffe ohne Seriennummer führt, macht sich strafbar.
Wer eine legale, lizenzpflichtige Waffe aus “Anlage 1” ohne Seriennummer mit sich
führt, macht sich strafbar.
Abs. 1. Wer Schusswaffen unerlaubt handelt, exportiert, importiert oder auf andere Arten
privat oder gewerblich an Andere veräußert, macht sich strafbar.
Abs. 2. Straffrei handeln Besitzer von Waffengeschäften, die Ihre Waffen auf dem Gelände
Ihres Ladens verkaufen.
Abs. 1. Der Besitz einer Waffe, welche nicht mit einem Waffenschein nutzbar ist (siehe
Anlage 1), wird als Illegal eingestuft und strafrechtlich verfolgt.
Abs. 2. Alle Waffen welche in der Anlage 5 zu finden sind, gelten als Illegale Kurz- und
Langwaffe, dazu zählt auch das Jagdgewehr, sowie deren Munition, welches aber mit
einem gültigen Waffen- sowie Jagdschein, legal im Jagdgebiet nähe Paleto Bay,
getragen werden darf.
Die Herstellung von Schutzwesten sowie der Besitz dieser ist nicht gestattet und
wird strafrechtlich verfolgt.
1
9mm Pistole, SNS Pistole,
Keramik Pistole
1
Pistolen Munition
1
Tazer
2
Schlagstock
3
MK II Pistole
4
Combat Pistole
5
Heavy Pistol
1
Einfaches Messer
2
Golfschläger
3
Hammer
4
Brecheisen
5
Taschenlampe
6
Baseballschläger