⚠️Wir überarbeiten gerade das Gesetzbuch. Änderungen und Erweiterungen möglich.
Abs. 1. Jeder Bürger hat das Recht, in einem medizinischen Notfall vom Los Santos Medical
Department eine Behandlung zu erhalten, welchen den Erhalt des Lebens und die
Linderung des Leidens vorsieht.
Abs. 2. Mit dem Patienten ist dann zu entscheiden, ob die Behandlungskosten vor Ort oder
in Raten abgezahlt werden.
Abs. 3. Das Recht schließt ebenfalls die Behandlung von zahlungsunfähigen Personen ein,
da der Erhalt des Lebens für die Mediziner und des Rettungspersonals Vorrang hat.
Abs. 1. Jeder Bürger, welcher zurechnungsfähig ist und über keinen rechtlichen Vormund
verfügt, kann mittels einer Verzichtserklärung die Behandlung verwehren. Die Ärzte
tragen ab diesem Moment keine Verantwortung für weiterführende Schäden.
Abs. 2. Sollte kein weiterer Mediziner im Dienst sein, wird eine Notbehandlung stattfinden
und der Patient muss am nächsten Tag für die weitere Behandlung wiederkommen.
Jeder Bürger, welcher zurechnungsfähig ist und über keinen rechtlichen Vormund verfügt, kann alle Behandlungen ablehnen. Der Arzt ist dann dazu angehalten, einen alternativen Behandlungsweg zu finden.
Jeder Mediziner und das Rettungspersonal sind dazu angehalten, die bevorstehenden Behandlungsschritte so verständlich wie möglich dem Patienten zu erläutern.
Die Mediziner und das Rettungspersonal haben das Recht, die Behandlung von aggressiven oder gewalttätigen Patienten zu verweigern. Ebenfalls haben niedergelassene Ärzte das Recht, die Behandlung von zahlungsunfähigen Patienten abzulehnen, unter Berücksichtigung des §2 MzGv.
Abs. 1. Jeder Mediziner und das Rettungspersonal sind an die ärztliche Schweigepflicht
gebunden. Sie umfasst jede Information über den Patienten und jede verbal oder
nonverbal ausgetauschte Information.
Abs. 2. Die Schweigepflicht gilt auch noch nach dem Tod des Patienten fort.
Abs. 3. Der Grundsatz besagt, dass eine Veröffentlichung der Patienteninformationen von
Seiten des Patienten nicht erwünscht ist.
Abs. 1. Der Patient kann jederzeit den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Dies
bedarf nicht unbedingt einer schriftlichen Form, sollte es unabhängige Dritte
Zeugen geben, welche die Entbindung bezeugen können.
Abs. 2. Auch kann das Gericht durch einen Beschluss die Schweigepflicht eines Mediziners
aufheben.
Abs. 3. Die Schweigepflicht kann durch einen Mitarbeiter der Exekutivbehörden zur
Wahrung höherer Güter gebrochen werden. Der Grundsatz soll angewendet werden,
um unwissende Menschen vor einer Verschlechterung der Gesundheit zu bewahren.
Es ist abzuschätzen, ob ein Bruch gerechtfertigt ist.
1. Die Übermittlung der Patienteninformationen darf nur an den bedrohten
Menschen erfolgen.
Abs. 1. Jedes Krankenhaus und jeder niedergelassene Arzt ist dazu verpflichtet, über
jeglichen Patienten eine Akte zu führen, welche jede Behandlung dokumentiert. Die
Patientenakten können jederzeit von dem Patienten eingesehen werden und müssen
10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Abs. 2. Krankenakten können bei vorliegender Straftat durch die Exekutive eingesehen
werden.
Jeder Mediziner mit einer abgeschlossenen Approbation ist dazu berechtigt, verschreibungspflichtige Medikamente auszugeben und zu verschreiben.
Jeder Mediziner verpflichtet sich, die Instrumente steril und sauber zu halten. Spritzen, Nadeln, Verbandsmaterial und Einmalmittel sind nach der Verwendung fachmännisch zu entsorgen.
Jeder Mediziner ist dazu verpflichtet, jeden Menschen gleich zu behandeln, unabhängig vom Status, Beruf, Geschlecht oder Herkunft der Person.
Abs. 1. Wer von einem Arzt krankgeschrieben wird, kann für die vorgeschriebene Zeit von
der Arbeit fernbleiben und erhält einen besonderen Kündigungsschutz.
Abs. 2. Der Arbeitgeber darf nicht vorschreiben, dass der Dienst mit Krankenschein
weitergeführt werden muss.
Abs. 3. Aktivitäten, welche der Genesung dienen, dürfen angewendet werden. Dazu zählen
unter anderem Sport, Einkaufen, Spazieren gehen.
Abs. 4. Fühlt sich ein Mitarbeiter wieder in der Lage zu arbeiten, kann er nach Rücksprache
mit dem Arzt die Arbeit auch früher wieder aufnehmen. Eine “Gesundschreibung” ist
nicht notwendig.
Abs. 1. Patienten haben die Möglichkeit, sich selbst aus dem Krankenhaus zu entlassen.
Geschieht dies entgegen dem Rat des Arztes, muss der Patient eine Unterschrift
leisten. Die geleistete Unterschrift soll den Mediziner bei Folgeschäden in derselben
Sachlage vor einer Strafverfolgung schützen.
Abs. 2. Dieses Recht wird eingeschränkt, wenn der Mediziner nachweislich begründen
kann, dass bei einer vorzeitigen Entlassung der Patient nicht überleben würde, oder
eine akute Verschlechterung der allgemeinen Gesundheit nicht ausgeschlossen
werden kann.
Abs. 1. Das Los Santos Medical Department hat die Erlaubnis, Personen einen Erste Hilfe
Schein auszustellen.
Abs. 2. Es handelt sich hierbei um ein amtliches Dokument, das verwendet werden kann,
um die Tauglichkeit im Erste-Hilfe Bereich nachzuweisen.
Abs. 3. Das Dokument kann ebenfalls verwendet werden, um ein Gewerbe zu eröffnen, dass
im Gesundheits- oder Lebensmittelbereich tätig ist.
Das medizinische Personal des Bundesstaates und freiberufliche Mediziner haben das Recht, medizinische Gutachten zu erstellen. Die Dauer der Gültigkeit erlischt ab dem 15. Tag nach der Ausstellung.
Abs. 1. In der medizinischen Akte der Patienten besteht die Möglichkeit, Notfallkontakte
einzurichten. Die Mitarbeiter des Los Santos Medical Center haben die Erlaubnis,
eingetragene Notfallkontakte zu kontaktieren und vertrauliche Informationen über
den Krankheitsverlauf zu erhalten.
Abs. 2. Wenn nicht anders angegeben oder angeordnet, dürfen Notfallkontakte
medizinische Handlungen an die Mitarbeiter des Los Santos Medical Department
weiterleiten.
Jeder Mitarbeiter des Los Santos Medical Department ist dazu verpflichtet, jedem Bürger bei gesundheitlichen Problemen zu helfen.