Betäubungsmittelgesetz [BtMG]
Betäubungsmittelgesetz [BtMG]
Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetz sind folgende Substanzen und Erzeugnisse, die diese Substanzen enthalten:
Methamphetamin (inklusive ephedrinhaltige Pflanzen und Pflanzenteile)
Kokain (inklusive Pflanzen und Pflanzenteile)
Cannabis (inklusive Pflanzen und Pflanzenteile)
Nicht medizinische Opiate (oder aus illegalen Beschaffungsverhältnis)
Codein und Lean
LSD
Ecstasy
Spice
DOAX
Pilze & Pilztee
Als Herstellung von Betäubungsmitteln zählen die Gewinnung, Anfertigung, Reinigung sowie das Be- und Verarbeiten der in §1.1 BtMG genannten Betäubungsmittel.
Wer Betäubungsmittel besitzt, herstellt oder anbaut, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen
Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Vergehens, gemessen an der Art und Menge des Betäubungsmittels.
Wer mit Betäubungsmitteln Handel treibt, an Dritte abgibt oder anderweitig in den Verkehr bringt, ist mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe zu bestrafen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Vergehens, gemessen an der Art und Menge des Betäubungsmittels.
Wer für Betäubungsmittel wirbt, ist mit einer Freiheitsstrafe und mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer Betäubungsmittel auf illegalem Weg erwirbt, ist mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe zu bestrafen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Vergehens, gemessen an der Art und Menge des Betäubungsmittels.
Wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen.
Das Gericht kann von einer Bestrafung nach BtMG §2.1, §4.1 oder §4.2 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigengebrauch in geringer Menge anbaut, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind, wenn die zulässige Menge nicht überschritten wird, werden folgende Betäubungsmittel betrachtet:
bis zu 5 Joints pro Person.
Folgende medizinische Betäubungsmittel, die aufgrund einer entsprechenden Diagnose und Genehmigung durch einen Facharzt verschrieben wurden, sind nicht als illegale Betäubungsmittel anzusehen:
medizinisches Marijuana
Der Besitz mehr als die von der Therapie üblichen Menge (3 Joints) ist illegal, ausgenommen es wurde durch das EMS zu Therapiezwecken verordnet .