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Abs. 1. Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in der Anlage I und II
aufgeführten Stoffe.
Abs. 2. Im Sinne dieses Gesetzes sind:
Stoffe:
a) Chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich
vorkommende Gemische und Lösungen
Zubereitungen:
b) ohne Rücksicht auf Ihren Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung
eines oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen
und Lösungen
Herstellung:
c) das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und
Umwandeln
Abs. 1. Eine Erlaubnis der zuständigen Behörden bedarf, wer Betäubungsmittel anbaut,
herstellt und mit Ihnen Handel treibt. Einführen, Ausführen, Abgeben, Veräußern,
sonst in den Verkehr bringen oder erwerben will.
Abs. 2. Die Erlaubnis darf ausnahmsweise nur erteilt werden zu wissenschaftlichen,
medizinischen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken.
Abs. 3. Die zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis nach Abs. 1 ist das Medical
Department (LSMD).
Abs. 1. Betäubungsmittel dürfen nur durch einen zugelassenen Arzt durch ein Rezept
verschrieben werden, wenn deren Anwendung begründet ist.
Abs. 2. Das Rezept muss enthalten:
Den Namen des Patienten
Den Ort und das Datum der Ausstellung
Den Namen des behandelnden Arztes
Gültigkeit des Rezeptes
Abs. 1. Das Anbauen von Cannabis und Kokain ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.
Abs. 2. Großanbau von Cannabis ist eine schwere Straftat und wird nach dem vorliegenden
Verhältnis behandelt.
Abs. 3. Alle Samen die zum Anbau von Drogen (Cannabis und Kokain) benötigt werden,
dürfen nicht legal transportiert werden.
Abs. 1. Die Herstellung sowie der Besitz von den aufgelisteten Betäubungsmitteln in (Abs. 2)
sind im gesamten Bundesstaat Los Santos verboten.
Abs. 2. Ebenfalls ist der Besitz all dieser mit gelisteten Rohstoffe, welche zur Herstellung
benötigt werden, illegal.
1. Cannabis / Marihuana
2. Kokain
Abs. 1. Der Besitz von einer geringen Menge Cannabis wird strafrechtlich verfolgt.
Abs. 2. Der Besitz einer erheblichen Menge Cannabis ist illegal.
Abs. 3. Der Besitz von Kokain ist in jeder Menge illegal und wird strafrechtlich verfolgt.
Abs. 1. Der Vertrieb von Cannabis und Kokain ist in allen Punkten strafbar und wird hart
sanktioniert.
Abs. 1 Wer Betäubungsmittel unerlaubt mit gewerblichen Absichten herstellt oder mit
ihnen Handel treibt, sie einführt, ausführt, veräußert, abgibt, oder in sonstiger
Weise organisiert in Verkehr bringt oder erwirbt, macht sich strafbar.
Der Konsum von Betäubungsmitteln wird nicht strafrechtlich verfolgt.
Betäubungsmittel, welche in Verbindung mit Straftaten stehen, werden von den
zuständigen Behörden eingezogen und zerstört.
Hat das Verfahren ein Vergehen nach diesem Gesetz zum Gegenstand, so kann die
Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als
gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Abs. 1. Das Gericht kann die Strafe mildern oder von der Strafe absehen, wenn der Täter
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass
eine Straftat nach diesem Gesetz, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht,
aufgedeckt werden konnte, oder freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer
Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach diesem Gesetz, die mit seiner Tat im
Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.
Abs. 2. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung über den
eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken.