Die in diesem Buch enthaltenen Gesetze sind im Staat Los Santos inklusive seiner angrenzenden Gewässer bis einschließlich 3 Seemeilen (5,5 km) gültig. Die Strafe und ihre Folgen bestimmen sich dabei nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Dies muss nachgewiesen werden.
Die Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter gehandelt hat. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend. Selbiges gilt im Falle des Unterlassens, wenn hätte gehandelt werden müssen.
Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen.
Unter Vorsatz handelt eine Person, die wissentlich nach der Rechtsprechung die Verwirklichung eines Strafbestands umsetzt.
Die Fahrlässigkeit ist die ungewollte Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung der erforderlichen Sorgfalt
Fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Straftaten sind strafbar.
Wer die Verwirklichung eines Straftatbestandes plant und/oder anstrebt, versucht eine Straftat.
Der Versuch einer Straftat ist strafbar.
Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt sie auszuführen oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.
Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt.
Es reicht bereits aus, wissentlich eine Straftat zu verschweigen.
Beihilfe zu einer Straftat wird wie die Straftat selbst geahndet.
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich mit angemessenen Mitteln nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden, rechtswidrigen Angriff auf sich oder sein Eigentum oder ein Rechtsgut abzuwehren.
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer unangemessenen Verteidigung bedient, handelt rechtswidrig.
Eine Tat kann nur bestraft werden wenn die Tat vor ihrer Ausführung gesetzlich bestimmt war. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Bei Zweifeln gilt der Grundsatz: „In Dubio pro Reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.
Sämtliche Beschlüsse im Staat sind durch die oberste Justiz zu unterschreiben. Sollte die Justiz nicht erreichbar sein, so tritt die Regierung in diese Rolle.
Sollte eine Straftat nicht durch ein Gesetz verboten aber im Einzelnen dem allgemeinen Rechtsempfinden der Allgemeinheit der Gesellschaft zuwider handeln so stellt auch dies eine Verletzung im Sinne des Strafrechts dar.
Tateinheit liegt vor, wenn mehrere Straftaten im Rahmen derselben Handlung begangen werden. (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss von über 0,5‰, Verursachen eines Unfalls, Überschreitung von Geschwindigkeiten, Beschädigung fremden Eigentums.) Die Bestrafung erfolgt hierbei nach der schwersten Einzeltat.
Eine Tatmehrheit liegt vor, wenn mehrere Straftaten im Rahmen von mehreren voneinander getrennten Handlungen begangen werden. (z.B. Bankraub, illegaler Waffenbesitz, unberechtigter Schusswaffengebrauch / Flucht vor Polizei, Überschreitung von Geschwindigkeiten, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) Hierbei sind der Raub und die anschließende Flucht als jeweils als eine Tat anzusehen. Beide Handlungen werden dann nach der jeweils schwersten Einzeltat bestraft. Die Gesamtstrafe darf dabei die Summe der beiden schwersten Einzeltaten nicht überschreiten.
Wer eine fremde Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Der erlittene Schaden ist dem Geschädigten zu ersetzen
Die Aneignung, der Verkauf, die Weitergabe oder Herstellung digitaler Daten, Passwörter und Sicherheitscodes, die den Zugang zu Daten ermöglichen, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Wer eine fremde Sache einem anderen mit Gewalt oder unter Androhungen akuter Gefahr für Leib und Leben entwendet, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einen Raub unter Verwendung einer Waffe verübt, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mindestens mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
Wer wider besseres Wissen einer Behörde vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder die Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat bevorstehe, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafe
Wer bei seiner förmlichen Vernehmung uneidlich falsch aussagt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer vor Gericht falsch schwört, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer sich oder einem anderen, unter Überwindung einer Zugangssicherung, unbefugt Zugang zu einer Sache verschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang gesichert ist, macht sich des Hackings schuldig. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Wer sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln Zugang zu nicht für ihn bestimmten Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübertragung verschafft, macht sich des Hackings schuldig. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Wer staatliche Institutionen hackt, macht sich des schweren Hackings und des Angriffs auf den Staat schuldig. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Unter Terrorismus versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen (wie Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) zu Erreichung eines politischen, ideologischen oder materiellen Ziels. Terrorismus wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Der Besitz, die Verwendung, das Herstellen, der Verkauf und der Erwerb von Kriegswaffen ( Raketenwerfer, Sprengstoff, Panzer, etc. ) ist verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe sowie der dauerhaften Beschlagnahmung der Güter bestraft.
Der Terroristen-Status kann nur beim Chief of Justice beantragt und von ihm ausgerufen werden.
Wird gegenüber einer Person/einer Fraktion/Gruppierung der Terroristenstatus verhängt, so werden ihm alle Grundrechte automatisch entzogen. Dagegen Einspruch zu legen ist unwirksam.
Die Exekutivgewalt hat das Recht Personen/Fraktionen/Gruppierungen gegen die der Terroristenstatus verhängt worden sind, bei Sichtkontakt sofort festzunehmen, ggf. bei Widerstand mit Waffengewalt zu agieren, lebenslange Höchststrafe zu vollziehen, alle Wertgegenstände zu konfiszieren und die Gefangenen ins Staatsgefängnis zu transportieren. Es müssen keine Rechte vorgelesen werden.
Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Gruppe handelt.
Wer eine andere Person misshandelt oder dessen Gesundheit schädigt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden.
Wer eine Körperverletzung fahrlässig herbeiführt, ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden, welches den Betrag der Maximalstrafe nicht überschreiten darf.
Wer eine andere Person misshandelt oder dessen Gesundheit schädigt und dadurch ihre Bewusstlosigkeit hervorruft, ist mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann zivilrechtlich die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden.
Wer einen anderen Menschen aus Mordlust, Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, tötet, ist mit einer langen Haftstrafe und Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einen anderen versucht zu töten, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes angeordnet werden.
Wer bewusst oder aus Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, ohne dabei mindestens eines der in § 11.1 StGB genannten Mordmerkmale zu erfüllen, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen
Wer es unterlässt, Hilfe zu leisten, obwohl dies den Umständen nach zumutbar und offensichtlich erforderlich ist, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Ebenso wird bestraft, wer in solchen Situationen einen Dritten daran hindert, Hilfe zu leisten.
Wer eine andere Person beschimpft, verspottet oder Äußerungen tätigt, die ihre Ehre verletzen, ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einem anderen, in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise, eine verachtungswürdige Eigenschaft oder ein geächtetes Verhalten nachsagt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer in die Wohnstätte, die Geschäftsräume in das befriedete Besitztum eines anderen oder öffentliche Einrichtungen widerrechtlich eindringt, oder wer ohne Befugnis darin verweilt und sich auf Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und eine Forderung zu dessen Freilassung stellt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung mit Bereicherungsabsicht ausnutzt, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, ist mit einer Freiheitsstrafe und Geldstrafe zu bestrafen.
Wer ein falsches Dokument herstellt oder ein echtes Dokument verfälscht, mit der Absicht, dass es im Rechtsverkehr gebraucht wird, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Zusätzlich kann zivilrechtlich eine Schadensersatzzahlung angeordnet werden.
Wer unter Vorsatz ein falsches Beweismittel herstellt, das zum Beweis eines Rechts oder einer Tatsache gebraucht wird, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer sich der Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt, ohne dazu befugt zu sein, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer die Notruffunktion oder die Notruf-Telefonnummer einer Behörde, ohne sich in einer Notsituation zu befinden, verwendet, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer ohne ausdrückliche Genehmigung illegale Gegenstände besitzt oder diese lagert, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Als illegal deklarierte Gegenstände gelten:
Pistolenmunition, sofern der Besitzer nicht über einen Waffenschein verfügt.
Ausrüstungsgegenstände, die von der Regierung an staatliche Institutionen herausgegeben werden, sofern der Besitzer gegenwärtig nicht im Dienst ist.
Geräte, die dazu bestimmt sind, Datenverarbeitungen zu manipulieren.
Schwarzgeld / Falschgeld.
Niemand darf im öffentlichen Bereich Kleidung tragen, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen. Eine Vollmaskierung wird als solches bezeichnet, wenn mehr als die Hälfte des Gesichtes bedeckt ist. Zuwiderhandeln ist mit Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Ausgenommen sind Personen mit staatlich anerkannter Dienstkleidung in einem besonderen Einsatz, in welchem die eigene Person unter allen Umständen geschützt werden muss.
Als Selbstjustiz wird die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht bezeichnet, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt. Selbstjustiz wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe bestraft.
Der Versuch gilt als Straftat und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Jeder Bürger dieses Staates ist ausweispflichtig gegenüber den Beamten der Exekutive.
Sollte die Identität nicht festgestellt werden können, ist die Person bis zur Ermittlung der Identität festzusetzen und gegebenenfalls mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Das Nennen der Exekutivbeamten, bei ihren bürgerlichen Namen in der Öffentlichkeit, welche Teil einer Sondereinheit oder Sonderabteilung sind und daher verschleiert ermitteln, ist mit einer Freiheitsstrafe und mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt oder sich unbekleidet in der Öffentlichkeit bewegt und sich eine weitere Person dadurch gestört fühlt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Als Sperrzonen gelten in diesem Staate:
Ausgerufene Sperrbezirke der Exekutivbehörden
Das Betreten oder Überfliegen einer Sperrzone ohne ausdrückliche Genehmigung ist strengstens verboten. Wer eine Sperrzone unbefugt betritt, muss mit der sofortigen Verhaftung rechnen. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Freiheits- und/oder einer Geldstrafe geahndet. Mit Beschuss muss bei Missachtung gerechnet werden.
Wer vorsätzlich ein Tier misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist mindestens mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Ausstehende Rechnungen müssen nach spätestens 7 Tagen bezahlt werden. Nach Ablauf der Frist wird für staatlich ausgestellte Rechnungen automatisch ein Haftbefehl ausgestellt.
Eine Strafe darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt oder verfolgt werden.
Die Verjährungsfrist beträgt:
14 Tage bei einer Freiheitsstrafe von über 60 HE
7 Tage bei einer Freiheitsstrafe von bis zu 60 HE
Nicht bezahlte Rechnungen verjähren nach 14 Tagen.
Die Verjährung ruht, solange die Vollstreckung der verhängten Strafe nicht begonnen hat, oder nicht fortgesetzt werden kann und der Verurteilte Aufschub oder Unterbrechung der Vollstreckung durch einen Richter bewilligt worden ist.
Der Chief of Justice kann die Verjährungsfrist vor Ihrem Ablauf auf Antrag der Vollstreckungsbehörde einmal um die Hälfte der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängern.
Straftaten verjähren im polizeilichen Führungszeugnis unter folgenden Punkten:
nach 30 Tagen. Sollte innerhalb der 30 Tage keine weiteren Straftaten vorliegen, gilt diese Person als nicht mehr vorbestraft.
Bei Straftaten die mit Mord, versuchter Mord, Totschlag, Waffenhandel, Menschenhandel, Korruption, Bestechung, Terrorismus, erpresserischer Menschenraub oder Freiheitsberaubung zu tun haben, gilt eine Verjährungsfrist von 60 Tagen.
Zivilrechtlich relevante Fälle sind innerhalb von 21 Tagen nach Verwirklichung der Tat bzw. der Umstände einzureichen und gelten mit Ablauf des 21. Tages als verjährt und somit unzulässig.
Angehöriger folgender Einrichtungen haben das Recht jemanden des Platzes zu verweisen:
Beamte des Los Santos Police Department
Angestellte des Medical Center in ihren Räumlichkeiten und Einsatzorten
Angestellte der Justiz und der US Marshals
Einem Platzverweis ist Folge zu leisten. Eine Zuwiderhandlung ist wie Hausfriedensbruch zu bestrafen.
Einen Platzverweis, der gegen die Exekutive, Judikative oder Anwaltschaft ausgesprochen wird, während dienstliches Interesse ausgeübt wird, sind in diesem Fall automatisch für nichtig erklärt. Dabei muss die Exekutive/Judikative/Anwaltschaft das dienstliche Interesse in Form von Wort und / oder Sondersignalen äußern.
Firmen dürfen auf ihren Grundstücken Platzverweise aussprechen. Dafür muss ein angemeldetes Gewerbe bestehen.
Eine Freiheitsstrafe kann gemildert werden oder es kann von der Strafe abgesehen werden, wenn der Täter:
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat aufgedeckt werden konnte oder
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig der Exekutive offenbart, dass eine Straftat verhindert werden kann.
Ein Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.
Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist den vom Staat zugelassenen Glücksspiel-Vereinigungen vorbehalten.
Wer ohne staatliche Berechtigung ein Glücksspiel ausrichtet, ist mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Mit Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, ausbeutet durch:
durch eine Beschäftigung,
bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen,
wirtschaftliche Gegenleistungen
Eine Einwilligung des Opfers ist unerheblich.
Wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, sodass deren Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird, ist mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe sowie in schwerwiegenden Fällen mit einem temporären Kontaktverbot zu bestrafen. Hierunter fallen:
Stetes Aufsuchen von räumlicher Nähe
Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation sowie die Herstellung von Kontakt über Dritte
Unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten Dritte dazu veranlassen mit der Person Kontakt aufzunehmen
Wiederholte Bedrohung der Person sowie Angehöriger
Andere vergleichbare Handlungen, die in den Persönlichkeitsbereich der Person eindringen
Es handelt sich hierbei um ein Antragsdelikt, es sei denn, dass die Exekutive die Strafverfolgung wegen besonderem öffentlichen Interesse für geboten hält und beantragt.
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein Anderer wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter als Amtsträger oder als Mitglied einer Gruppe handelt.
Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist.
Eine kriminelle Vereinigung muss durch einen Beschluss von der Justiz oder Regierung als solche deklariert werden.
Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt und gegen die gesetzlichen Regelungen des Staates agiert, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Eine bewaffnete Gruppe muss durch einen Beschluss der Justiz als solche deklariert werden.
Straftaten, welche an öffentlichen, belebten Plätzen, wie z.B. Parks, während Veranstaltungen sowie im Innen- oder Außenbereich öffentlicher Institutionen verübt werden, sind mit einer zusätzlichen Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen
Wer eine Behörde oder einen Beamten mit Gewalt, durch Drohung oder durch Nichtbefolgen von Anweisungen an einer Amtshandlung behindert, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wer einen Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit einer Freiheitsstrafe und einem Bußgeld bestraft.
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, kauft oder sich bzw. einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.
Wer einen anderen durch Täuschung am Vermögen schädigt, um sich oder einen Dritten zu bereichern, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Gruppe handelt,
einen erheblichen Vermögensverlust herbeiführt,
in der Absicht handelt, durch fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Anzahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Zusätzlich können Schadensersatzforderungen seitens der Betrugsopfer geltend gemacht werden.
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder einer ihm nahestehenden Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.
Steuerhinterziehung begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Staat macht oder die Abgabe von Steuern ganz unterlässt, um dadurch Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.
Wer Einkünfte in Offshore-Konten, in Bargeld oder durch Nutzung von Scheinfirmen versteckt, muss mit einer Geld- oder Haftstrafe rechnen.
Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit einer Freiheits- und/oder Geldstrafe bestraft.