⚠️Wir überarbeiten gerade das Gesetzbuch. Änderungen und Erweiterungen möglich.
1. Im Dienst
Sobald ein Beamter seine zugelassene Dienstkleidung anlegt. Ein ziviler Kleidungsstil ist nur Spezialabteilungen in anderen staatlichen Organisationen gestattet. Beamte in leitenden Positionen sind immer im Dienst.
2. Außer Dienst
Sobald ein Beamter seine Dienstkleidung ablegt. Der Beamte ist dann mit einer Zivilperson gleichgestellt, Amtshandlungen dürfen demnach nicht mehr durchgeführt werden.
3. Beamte
Alle angestellten Personen innerhalb staatlicher Organisationen (DoJ, LSPD, USMS, LSMD, LSMD).
4. Exekutivbeamte
Exekutivbeamte sind Beamte, welche Vollzugsbefugnisse haben und im Auftrag des Staates agieren. Die Beamten des LSPD haben volle Exekutivrechte. Der USMS hat Teil Exekutivrechte, abhängig vom Ort und ob ein Notstand herrscht. Die Staatsanwaltschaft besitzt Teilexekutivrechte für ihre berufsspezifische Tätigkeit.
5. Behörden des LSPD
Das LSPD ist das Führungs-Department von Los Santos. Dies beinhaltet alle Polizeibehörden, welche in Los Santos anzutreffen sind, um gemeinsam für die Bürger da zu sein.
6. Anfangsverdacht
Das Vorhandensein eines schlüssigen Punktes, der eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vermuten lässt.
7. Hinreichender Tatverdacht
Eine Verurteilung des Beschuldigten wäre anhand von Indizien höchstwahrscheinlich.
8. Dringender Tatverdacht
Eine Verurteilung des Beschuldigten wäre nach Beweislage höchstwahrscheinlich.
Ist für alle staatlichen Behörden und deren Beamte verpflichtend einzuhalten.
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Exekutivbeamten
oder der einzelne Beamte diejenigen zu treffen, die dem unschuldigen Leben und
Eigentum am wenigsten Schaden anrichtet, ohne zugleich das eigene Leben oder das
Leben anderer unnötig zu gefährden oder anders zu beeinträchtigen.
Abs. 1. Deeskalation
Jeder Beamte ist dazu angehalten, angespannte Situationen deeskalierend zu
behandeln.
Abs. 2. Meldepflicht:
Beamte sind verpflichtet Straftaten zu melden, sobald sie über diese in Kenntnis
gesetzt wurden oder diese beobachtet haben.
Abs. 3. Ausweispflicht der Beamten:
Ein Beamter ist verpflichtet, auf Verlangen seinen Dienstausweis in einer
Diensthandlung Betroffenen vorzulegen, solange der Zweck der Diensthandlung
hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Das gilt für alle Behörden (DOJ, LSPD, USMS,
LSMD, LSMD, LSFD und Homeland Security)
Davon ausgenommen sind folgende Einheiten: (Welche nur Ihre Dienstnummer
weitergeben müssen)
Die Spezialeinheit des LSPD - SWAT
Die Spezialeinheit des USMS - SOG
Abs. 4. Exekutiver Staatsdienst
Ein Beamter hat sich eigenständig zu jeder Zeit über eventuelle Gesetzesänderungen
zu informieren. Alle Exekutiv- und Staatsbeamten haben sich immer an die
Vorschriften der Behörde bzw. des Staates Los Santos zu halten und Verbrechen
umgehend zu melden.
Abs. 5. Strafrechtliche Verfolgung
Die Exekutivbeamten sind dazu verpflichtet, die im Bußgeldkatalog markierten
Tatbestände zwingend an die jeweiligen Behörden weiterzugeben, bzw. diese zur
gemeinsamen Bearbeitung des Falles hinzuzuziehen.
Bevor eine selbstständige Abhandlung erfolgt, muss mindestens ein Versuch der
jeweiligen Behörde unternommen werden, die entsprechende Stelle heranzuziehen.
Falls die Angeforderte Behörde 5 Minuten nicht reagiert, darf selbstständig
abgehandelt werden.
Abs. 6. Berufliche Orientierung
1. Das Führungspersonal der Staatlichen Behörden haben die Aufgaben, eine
der wichtigsten Organe des Staates zu leiten und sich voll auf diese zu
konzentrieren.
Um diese Aufgabe gewährleisten zu können, ist es dem Führungspersonal verboten, einen 2 Job auszuüben und z.B. in einer anderen Behörde parallel mitzuwirken.
Sollte sich nicht an diese Vorgabe gehalten werden, wird eine disziplinarische
Maßnahme eingeleitet.
2. Im Allgemeinen sollte das Personal von staatlichen Behörden schauen, sich
auf Ihre Hauptberufliche Aktivität zu konzentrieren und keiner zweiten
Beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dies kann aber von der Leitung der
einzelnen Behörden selbst entschieden werden.
Abs. 1. Platzverweise:
Beamte können, um die Ordnung wiederherzustellen oder Gefahren zu vermeiden,
eine Person oder Personengruppe vorübergehend von einem Ort verweisen und das
Betreten bis zu 12 Stunden verbieten. (Platzverweis)
Abs. 2. Fesselung:
Beamte können Personen jederzeit durch den Einsatz von Handschellen, Tazer o.Ä.
handlungsunfähig machen, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Akute Bedrohungslage oder erhöhte Gefahr für den Beamten oder Dritte.
Bestehende Fluchtgefahr.
Bestehender Anfangsverdacht einer Straftat.
Missachtung von Anweisungen oder vorsätzlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Abs. 3. Sonder- und Wegerechte
Eindeutig durch Einsatzbeleuchtung und Sirene kenntlich gemachte Fahrzeuge, sind
von der StVO befreit, müssen aber unter allen Umständen Gefahren für die
Öffentlichkeit vermeiden.
Abs. 1. Die Exekutive hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
abzuwenden, die nach den gültigen Gesetzen definiert sind.
Abs. 1. Identität Prüfrecht
Exekutivbeamte haben die Befugnis, Personen hinsichtlich ihrer Personalien zu
kontrollieren.
Abs. 2. Kontrollpunkte / Checkpoints
Die Exekutive hat das Recht, Kontrollstellen/Checkpoints zu errichten und in diesem
Zuge Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen und gegebenenfalls Illegale
Gegenstände und Waffen zu konfiszieren.
Eine Kontrollstelle besteht hierbei aus mindestens zwei Beamten und muss durch
Blockaden und weiteren Mitteln baulich so abgetrennt werden, dass die
Kontrollstelle klar definiert und für Zivilisten ersichtlich ist.
Abs. 3. Dienstwaffen
1. Exekutivbeamte dürfen ihre Dienstwaffe zum Eigen- und Fremdschutz offen
tragen.
2. Der Einsatz von privaten Waffen im Dienst. Wer den Dienst antritt, hat
lediglich die Waffen im Waffenschrank der Dienststelle zu verwenden.
3. Beamte des LSPD´s, des USMS´s, DOJ’s, sowie von NIA benötigen
eine waffenrechtliche Erlaubnis zur Berufsausübung.
Abs. 4. Einsatz tödlicher Schusswaffen
Der Einsatz der Schusswaffe ist gestattet um:
Eine akute Bedrohung für das eigene Leben oder das Leben Dritter abzuwenden.
Flüchtende Fahrzeuge können mit Waffengewalt gestoppt werden, insofern von dem Fahrzeug eine potenziell tödliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und durch einen Schuss keine Gefahr für Insassen eben jener Fahrzeuge besteht.
Abs. 5. Einsatz weniger tödlicher Systeme
Der Einsatz weniger tödlicher Waffen (z.B. Tazer) ist gestattet um:
1. Akute Bedrohungen zu bekämpfen
2. non-letalen Widerstand zu bekämpfen
3. die Flucht eines Verdächtigen zu unterbinden.
Abs. 1. Die Leitungsebene einer Staatsbehörde hat das Recht, eine Disziplinarstrafe zu
vollführen, wenn ein Beamter gegen die geltenden Dienstvorschriften verstößt.
Abs. 2. Der Beklagte hat das Recht den Grund zu erfahren und kann innerhalb 1 Woche bei
der jeweiligen Leitungsebene in Revision gehen.
Abs. 1. Kontrollmaßnahmen an Fahrzeugen dürfen von Beamten durchgeführt werden,
wenn ein hinreichender Tatverdacht bei einem Tatverdächtigen besteht.
Abs. 2. Bei Checkpoint Kontrollen dürfen die Beamten auch in das Fahrzeug schauen.
Abs. 1. Der Los Santos Marshals Service darf um dem Department of Justice Kontrollen
durchführen, da diese vor Ort Hausrecht haben.
Außerdem ist der USMS ermächtigt, in der direkten Umgebung des
Schutzbefohlenen Kontrollen durchzuführen, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
(Diese können überall im Staat durchgeführt werden, wo sich der Schutzbefohlene
befindet.)
Abs. 2. Die Einheiten der Exekutiven Behörden obliegen dem Recht, Personenkontrollen
und Durchsuchungen von Einzelpersonen durchzuführen, wenn ein hinreichender
Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht.
Sowie ein Tatverdächtiger einen Anwalt fordert, dürfen die Exekutivbeamten diesem
zwar in die Taschen schauen, um zu überprüfen, ob dieser Interessante und evtl.
Illegale Gegenstände mit sich führt, dürfen Ihm die aber nicht abnehmen, solange
der Anwalt nicht dabei ist und die Entwendung bestätigt.
Abs. 3. Bei der Durchsetzung des StGB ist es den zuständigen Behörden erlaubt, sofern das
Strafmaß dieses erfordert, Fahrzeuge und Gegenstände, die Teil der
Straftatbeständen sind, zu beschlagnahmen. Das Persönliche Eigentum, in Form von
nicht illegalen Gegenständen, bleibt davon unberührt! Als Beweismittel
sichergestellte Gegenstände werden spätestens bei der Inhaftierung im
Staatsgefängnis vernichtet und werden nicht erstattet.
Alle Behörden leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.