Straßenverkehrsordnung [StVO]
Straßenverkehrsordnung [StVO]
Das Fahren eines Fahrzeuges ist nur mit einer offiziell in Los Santos ausgestellten Fahrerlaubnis gestattet. Ein Vergehen ist zu bestrafen. Bei Wiederholung erhöht sich das Strafmaß.
Das Tragen eines Sicherheitshelmes ist beim Führen eines motorisierten Zweirades oder Quads Pflicht. Ein Vergehen ist zu bestrafen. Bei Wiederholung erhöht sich das Strafmaß.
Bei der Führung jeglicher Fahrzeuge ist sicher zu stellen, dass das Fahrzeug einen geeigneten Zustand aufweist. Grobe Schäden, welche die Fahrsicherheit beeinträchtigen, müssen vor der Fahrt beseitigt werden. Ein Vergehen ist zu bestrafen.
Es ist nicht erlaubt ein Fahrzeug zu führen, wenn eine klar eingeschränkte körperliche oder psychische Verkehrstüchtigkeit vorliegt. Wenn die körperlichen und psychischen Einschränkungen keine hundertprozentige Kontrolle über das Fahrzeug zu lassen, ist es strengstens untersagt, dieses zu führen. Ein Vergehen ist zu bestrafen. Bei Wiederholung erhöht sich das Strafmaß.
Das Führen von Fahrzeugen, welche die Breite der Spur überschreiten, ist ohne Absicherung untersagt. Hierfür muss eine Genehmigung vorliegen oder der Bereich durch eine Fahrzeugkolonne abgesichert werden.
Nach Erwerb eines Fahrzeuges ist dies spätestens nach 48 Stunden bei einer ausgewiesenen Zulassungsstelle anzumelden.
In der Öffentlichkeit ist darauf zu achten, keinen vorsätzlichen Lärm zu generieren. Ebenso ist der Schutz der Umwelt hoch priorisiert und vorsätzliche Beschmutzung wird strafrechtlich verfolgt. Bei Wiederholung erhöht sich das Strafmaß.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet sich vor dem Fahren eines Kraftfahrzeuges anzuschnallen.
Das Missachten von Vorfahrtsregeln, Straßenschildern und Straßenbegrenzungen ist eine Ordnungswidrigkeit. Lichtzeichenanlagen sind zu ignorieren.
Im Straßenverkehr herrscht das Rechtsfahrgebot.
Auf der Autobahn ist das Überholen eines Fahrzeugs von rechts untersagt.
Wenn staatliche Einsatzfahrzeuge das Martinshorn verwenden und / oder das Blaulicht aktiviert haben, ist ihnen Vorfahrt zu gewähren.
Das Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen bzw. im Parkverbot ist untersagt. Rot gekennzeichnete Bordsteine und Sperrflächen gelten automatisch als Parkverbot. Ausnahmeregelungen gelten vor Privat- oder Firmengeländen. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es für 3 Minuten an einem Ort verweilt, oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt.
Ausfahrten und Garageneinfahrten sind freizuhalten. Bei widerrechtlichem Parken wird das Fahrzeug abgeschleppt.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten.
Der Fahrer eines Fahrzeugs darf zu keinem Zeitpunkt unter dem Einfluss von einem Alkoholwert von 0,5‰ oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen.
Das Fahren auf dem Highway / Freeway mit einem Fahrrad oder Motorroller ist verboten.
Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.
Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung bzw. gegen eine Einbahnstraße ist verboten.
Das vorsätzliche Behindern oder Aufhalten des Verkehrs ist verboten.
Das Fahren auf nicht klar gekennzeichneten öffentlichen Verkehrswegen ist ohne außerordentliche Genehmigung strengstens untersagt.
Die Verwendung der Hupe ist nur zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren erlaubt.
Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist strafbar. Unter einem gefährlichen Eingriff wird die mutwillige Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs verstanden.
An Kreuzungen und unübersichtigen Stellen gilt Rechts vor Links.
Als Fahrer eines Fahrzeuges ist es während der Fahrt nicht gestattet, ein Mobilgerät zu verwenden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Dies bezieht sich auf das Livestreamen mit dem Handy.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei direkter und gefährlicher Gefährdung anderer kann auch eine Haftstrafe ausgesprochen werden.
Die Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt 100 km/h. Für LKWs 80 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 130 km/h. LKW dürfen nur 100 km/h fahren.
Auf dem Highway/Freeway beträgt die Höchstgeschwindigkeit 260 km/h.
Das Fahren unter 60 km/h auf dem Highway/Freeway ist verboten, sofern man nicht durch Dritte dazu gezwungen ist (Unfall o.ä.).
Die Höchstgeschwindigkeit in einem Verkehrsberuhigten Bereich beträgt 60 km/h. Als verkehrsberuhigter Bereich zählen
der Bereich vor dem Police Departments
die Straße vor dem Medical Departments
Regierungsgebäude sowie Justizgebäude
der Bereich um den Zentralpark (PLZ 8053 / 8054)
Entsteht aufgrund einer erhöhten Geschwindigkeit ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, so ist mit einer Geld/Freiheitsstrafe sowie dem Führerscheinentzug zu rechnen. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nimmt jemand vor wer vorsätzlich oder Fahrlässig
die Sicherheit anderer im Straßenverkehr in Gefahr bringt
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt, oder beseitigt
Hindernisse bereitet
Beim gewerblichen Transport von Menschen ist ein Personenbeförderungsschein mitzuführen. Dieser ist beim Los Santos Police Department zu beantragen.
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Behörden mit Sonderaufgaben ausgeschlossen, soweit das zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist und keine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
Die Sonderrechte werden mit rotem oder blauem Blinklicht als auch mit einem Signalhorn angekündigt.
Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten ist immer Vorfahrt zu gewähren und die Fahrbahn freizugeben, beispielsweise durch Fahren auf den Bordstein.
Allein die Zulassungsstellen sowie das Los Santos Police Department sind dazu befähigt, ein Fahrzeug offiziell für den Straßenverkehr zuzulassen und auf die technische Fahrtüchtigkeit zu prüfen.
Alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen gefahren werden, müssen zugelassen sein. Nach Erwerb eines Fahrzeugs besteht eine Frist von 48 Stunden zur Zulassung.
Die Kosten für die Zulassung dürfen inklusive Gutachten $6.000 nicht überschreiten.
Ein Fahrzeug, welches als nicht fahrtüchtig gekennzeichnet wird, darf bis zur vollständigen Reparatur nicht bewegt werden. Mitarbeiter des Werkstatt Services sind in diesem Zuge berechtigt, nach vorzeigen des Mitarbeiterausweises, das Fahrzeug einzubehalten.
Die Kosten für Änderungen oder Reparaturen sowie Abschleppkosten trägt der Halter des Fahrzeuges.
Sollte ein Fahrzeug angemeldet sein und das Kennzeichen wird geändert, so ist dieses unverzüglich einer Werkstatt oder der Polizei vorzuführen, damit es umgemeldet wird.
Jedes Fahrzeug muss spätestens alle 8 Wochen zur technischen Untersuchung in einer Werkstatt vorgestellt werden.
Sollte ein Fahrzeug mit Nitro oder Antilag ausgestattet sein, so ist die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt.
Folierungen, Lackierungen, Beschriftungen oder Beleuchtung, die staatlichen Einsatzfahrzeugen ähneln oder mit diesen verwechselt werden können, sind verboten. Dies gilt insbesondere für typische Farb- und Musterkombinationen sowie behördenähnliche Schriftzüge oder Embleme.
Fahrzeuge mit unzulässigen Modifikationen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Stilllegung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet werden.
Illegales Tuning (unzulässige Modifikationen) Zu illegalem Tuning zählen unter anderem: Chip-Tuning-Tools Motor-Swaps (V6, V8, V10, V12) Stance-Umbauten Erweiterte Tieferlegungen oder Höherlegungen Nitro-Systeme (die verbaut werden müssen - keine die von Werk aus in Autos verbaut sind "Nutzung trotzdem nicht legal") Erweiterte Unterbodenbeleuchtung (der privater Besitz des Light-Controllers inkl. aller Funktionen) Chameleon-Lackierungen Komplett abgedunkelte Frontscheiben
Der Halter eines Fahrzeuges ist für sämtliche gesetzeswidrige Tätigkeiten verantwortlich, welche mit dem Fahrzeug begangen werden.
Sollte das Fahrzeug verliehen oder als gestohlen gemeldet werden und der Täter eindeutig feststellbar sein, so ist dieser zur Verantwortung zu ziehen.
Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, hat
unverzüglich anzuhalten,
den Unfallort abzusichern bzw. sein Fahrzeug bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
Verletzten zu helfen,
solange am Unfallort zu bleiben, bis zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde.
Staatlich angeordnete Transporte werden von staatlich geprüften Organisationen durchgeführt. Hierbei sind diese dazu berechtigt, gepanzerte Fahrzeuge als Eskorte zu nutzen. Sollten diese Fahrzeuge anderweitig genutzt werden, ist dies mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Fahrzeuge, die kein sichtbares Kennzeichen besitzen, dürfen nicht im allgemeinen Straßenverkehr genutzt werden. Missachtung wird mit einer Geldstrafe geahndet. Motorräder ohne Kennzeichen sind von diesem Gesetz ausgeschlossen.
Fahrzeuge, die nur für das Gelände, Rallye, zur Schau-Stellung und Rennen sind, dürfen nicht im allgemeinen Straßenverkehr genutzt werden. Dazu zählen:
Rallyefahrzeuge
Showfahrzeuge
Rennfahrzeuge
Fahrzeuge nach §11.2 StVO müssen nach Kauf im Autohaus oder von einer Privatperson zur Garage befördert werden. Sondergenehmigungen für Sonderfahrten müssen vorab beim Police Department oder Department of Justice beantragt werden.
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt ein Kraftfahrzeug zu führen, so wird ihm durch die Exekutive der Führerschein entzogen.
Entspricht die körperliche oder geistige Verfassung des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt einer polizeilichen Kontrolle nicht dem erforderlichen Maß, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Kriterien für eine nicht ausreichende körperliche oder geistige Verfassung sind:
Alkoholwert von über 0,5‰
Rückstände von Betäubungsmitteln oder anderer berauschender Mittel im Blut
Körperliche Beeinträchtigungen
Teilnahme an illegalen Straßenrennen
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern dem Täter ersichtlich sein kann, dass Menschen verletzt wurden oder ein bedeutender Schaden an fremden Sachen entstanden ist.
Nur Mitarbeiter einer Werkstatt dürfen Fahrzeuge abschleppen.
Die Mitarbeiter des PD/ SD sind berechtigt, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Sollte ein Abschleppen zeitnah nicht möglich sein, sind die Beamten berechtigt, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und sie der Verwahrstelle zu übergeben.
Transportmittel zur Personenbeförderung dürfen vom PD/ SD beschlagnahmt und der Verwahrstelle übergeben werden.