Medizinische Ordnung [MO]
Medizinische Ordnung [MO]
Jeder Mediziner untersteht dem hippokratischen Eid / dem Genfer Gelöbnis.
Jeder Mediziner hat die Pflicht, jeden Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.
Jeder Mediziner ist dazu verpflichtet, alle Menschen gleich zu behandeln, unabhängig seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, oder politischen Anschauungen.
Jeder Mediziner unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Wenn eine Straftat zugegeben wird und dadurch Dritte verletzt wurden, ist die Schweigepflicht nichtig. Die Kenntnisse über diese Straftaten müssen zwingend der Exekutive mitgeteilt werden. (Wohl der Allgemeinheit)
Die ärztliche Schweigepflicht darf mit Zustimmung des Patienten aufgehoben werden.
Durch einen richterlichen Beschluss kann ein Mediziner der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden.
Die Behandlungsräume sind für die Mediziner immer zugänglich.
In Gefahrensituationen ist den Exekutivbeamten freier Zugang zu gewähren.
Ein ausgesprochener Platzverweis kann aufgrund eines medizinischen Anliegens vorübergehend aufgehoben werden.
Ein Arzt ist dazu verpflichtet, Bewohner des Staates neutral, in bestmöglichen und vollem Umfang nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.
Eine Ausnahme ist nur gültig, wenn:
Der Patient Aggressionen gegenüber dem Personal aufweist,
aus Eigenschutz keine Behandlung durchgeführt wird,
ein Behandlungsstop von maximal 2 Tagen ausgesprochen wurde,
gegenüber einer Gruppierung/Fraktion eine Sperre von maximal vier Tagen ausgesprochen wurde nach Rücksprache mit dem Department of Justice.
Nur das geschulte Personal darf eine Operation am Leibe durchführen.
Das Krankenhauspersonal ist dazu verpflichtet, nachweisliche Verbrechen zu melden. Zudem ist es verpflichtet, wahrheitsgetreu auszusagen. Die Meldung kann anonym erfolgen.
Das Krankenhauspersonal muss sein Aktensystem gewissenhaft und wahrheitsgetreu führen.
Nur Psychologen oder Leiter des Los Santos Medical Department dürfen ein psychologisches Gutachten erstellen.
Dieses muss wahrheitsgetreu durchgeführt werden.
Muss Neutral geschrieben werden.
Behandelnder Arzt und Patient dürfen nicht verwandt sein.
Nur Ärzte dürfen:
eine Krankmeldung ausstellen.
ein Rezept ausstellen.
den Tod einer Person feststellen.
Ein Verstoß gegen die medizinische Ordnung wird mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet.
Weiterhin kann eine temporäre Suspendierung erfolgen. Bei besonderer Schwere des Verstoßes kann eine Kündigung erwirkt werden.
„Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“