Anwaltsgesetz [AnwG]
Anwaltsgesetz [AnwG]
Die Aufgaben eines Rechtsanwalts umfassen die umfassende rechtliche Vertretung und Beratung seiner Mandanten in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Insbesondere gehören zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts:
Die Strafverteidigung bei einer vorläufigen Festnahme, einschließlich der Wahrnehmung der Rechte des Mandanten in der Haft und während des Ermittlungsverfahrens.
Die Strafverteidigung vor Gericht, um die Interessen des Mandanten im Strafprozess zu wahren und eine angemessene Verteidigung sicherzustellen.
Die Unterstützung beim Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwerde, um Missstände oder Fehlverhalten von Amtsträgern geltend zu machen.
Das Einreichen von Zivilklagen im Namen des Mandanten, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Die Rechtsberatung in allen rechtlichen Angelegenheiten, die den Mandanten betreffen, einschließlich der Klärung rechtlicher Fragen und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.
Das Schließen von Ehen unter Abwicklung durch das Department of Justice und der Regierung.
Das Aufsetzen und Überprüfen von Verträgen, um rechtliche Sicherheit und Klarheit für die Vertragsparteien zu gewährleisten.
Die Unterstützung in der Buchführung von Unternehmen, insbesondere in rechtlichen Angelegenheiten, die die finanzielle und buchhalterische Führung betreffen.
Auch individuelle, nicht in diesem Gesetz definierte Aufgaben, können in das Aufgabengebiet des Rechtsanwalts fallen.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, diesen Aufgaben gewissenhaft und im besten Interesse seines Mandanten zu erfüllen.
Für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vollendung des 18. Lebensjahres.
Keine Einträge im Strafregister in den letzten 30 Tagen.
Erfolgreiche Absolvierung der Anwaltsprüfung.
Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer.
Die Rechtsanwaltskammer ist die zuständige Organisation zur Verwaltung und Vertretung der Rechtsanwälte. Sie dient der Wahrung der beruflichen Interessen und der Aufrechterhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte.
Die Rechtsanwaltskammer besteht ausschließlich aus Rechtsanwälten. Die Aufnahme von Staatsanwälten, Richtern oder anderen Personen in die Kammer ist nicht zulässig.
Bei einer Mitgliederzahl von mindestens 7 Rechtsanwälten besteht die Möglichkeit, einen Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer durch Wahl zu bestimmen. Vor Erreichen dieser Mitgliederzahl und der Wahl obliegt der Vorsitz dem Chief of Justice.
Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt durch den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer nach erfolgreich bestandener Rechtsanwaltsprüfung. Die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer ist die zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts.
Die weiteren Einzelheiten zur Organisation, Wahl des Vorsitzenden und zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder regelt die Satzung der Rechtsanwaltskammer.
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind dazu verpflichtet, jede beabsichtigte Tätigkeit bei einer Behörde vor Beginn dieser Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer anzumelden.
Bei Beendigung der Anwaltstätigkeit, sei es durch Ruhestand, Berufswechsel oder aus sonstigen Gründen, haben sich die Mitglieder unverzüglich bei der Rechtsanwaltskammer abzumelden.
Im Falle einer Berufung als Pflichtverteidiger sind die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen und als Pflichtverteidiger zu fungieren, sofern keine rechtlichen oder beruflichen Hintergründe vorliegen.
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind während der Vertretung ihres Mandanten sowie darüber hinaus zur strikten Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Mandatsverhältnisses bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Diese Pflicht umfasst sämtliche Informationen, die dem Rechtsanwalt durch seinen Mandanten oder durch Dritte im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt geworden sind.
Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht stellt eine schwerwiegende Verletzung der beruflichen Pflichten dar und wird strafrechtlich geahndet. Die Rechtsanwaltskammer ist verpflichtet, Verstöße zur Anzeige zu bringen und disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.
Ein Mandat ist schriftlich durch einen Mandatsvertrag festzuhalten. Ein Mandatsvertrag kann bis zu drei Tage rückwirkend geschlossen werden. Eine Mustervorlage für einen Mandatsvertrag liegt den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer vor.
Ein Rechtsanwalt hat das Recht, unmittelbar nach der Inhaftierung eines Mandanten ein vertrauliches Gespräch mit diesem zu führen. Dieses Gespräch ist zu gewährleisten, unabhängig von der Art und Schwere der Vorwürfe.
Der Rechtsanwalt hat das Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht in alle Akten, die den Mandanten betreffen, einschließlich sämtlicher fallbezogener, nicht vertraulicher Informationen und Ermittlungsakten, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, im Namen des Mandanten Plädoyers zu halten, Anträge zu stellen sowie Rechtsmittel und Klagen zu erheben.
Bei einer außergerichtlichen Festlegung des Strafmaßes hat der Rechtsanwalt das Recht, an der Strafmaßfindung teilzunehmen und im Interesse seines Mandanten Einfluss zu nehmen.
Die Rechtsanwaltslizenz kann entzogen werden, wenn der Rechtsanwalt
einer schweren Straftat schuldig gesprochen wird,
gegen die Satzung der Rechtsanwaltskammer verstößt oder
gegen die beruflichen Pflichten eines Rechtsanwalts verstößt.
Der Entzug der Rechtsanwaltslizenz kann durch die Regierung, den Chief of Justice oder den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer ausgesprochen werden.
Gegen den Entzug der Rechtsanwaltslizenz steht dem betroffenen Rechtsanwalt das Recht zu, innerhalb einer festgelegten Frist von 7 Tagen Einspruch vor dem zuständigen Gericht einzulegen. Bis zur Entscheidung des Gerichts bleibt der Entzug der Lizenz wirksam, es sei denn, das Gericht ordnet vorläufigen Rechtsschutz an.
Wird ein Rechtsanwalt zum Amtsträger der Exekutive oder Judikative ernannt, wird die Gültigkeit seiner Rechtsanwaltslizenz und die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer für die Dauer seiner Amtszeit automatisch ausgesetzt. Nach Niederlegung des Amtes kann der Rechtsanwalt die Wiederaufnahme in die Rechtsanwaltskammer und die Reaktivierung seiner Rechtsanwaltslizenz beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer. Die Wiederaufnahme setzt voraus, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.
Mandanten können Personen, Unternehmen, Behörden, Vereine, Gesellschaften und inoffizielle, zusammengehörende Personengruppen sein.
Es steht jeder Person frei, einen Rechtsanwalt ihrer Wahl zu beauftragen und mit diesem ein Mandat abzuschließen. Der Mandatsvertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt und ist stets schriftlich festzuhalten.
Ein Mandatsvertrag kann bis zu drei Tage rückwirkend geschlossen werden, sofern das Mandat bereits zuvor mündlich oder in anderer Form vereinbart wurde.
Ein Mandatsvertrag kann durch den Mandanten jederzeit fristlos beendet werden, ohne dass dafür eine Angabe von Gründen erforderlich ist.
Der Rechtsanwalt kann den Mandatsvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Tagen beenden. Vor Beendigung des Mandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, sämtliche offenen Fälle, die unter das betreffende Mandat fallen, ordnungsgemäß und gewissenhaft abzuschließen.
Den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer steht eine Mustervorlage für einen Mandatsvertrag zur Verfügung, die als Orientierungshilfe dient und die wesentlichen Bestandteile eines solchen Vertrages enthält. Anpassungen an die spezifischen Erfordernisse des jeweiligen Mandats sind zulässig.