Korrupt ist derjenige, der Amtshandlungen, Prozesse oder ihm zur Verfügung gestellte Gegenstände für sich oder Dritte missbraucht, um materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen.
Wer einem Amtsträger oder einen für den öffentlichen Dienst bestimmten Verpflichteten sowie einen Angestellten im Geschäftsverkehr, Versprechen oder Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen anbietet, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Ein Amtsträger, der im Austausch gegen eine vorgenommene oder zukünftig vorzunehmende Diensthandlung, einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Die Haftstrafe kann, je nach Schwere, über die maximale Haftdauer andauern und bis hin zur dauerhaften Inhaftierung führen.
Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger anvertraut wurde oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Wenn ein Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil unrechtmäßig anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Wer Staatsgelder, die Ihm durch seine Anstellung in einer staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtung zukommen, veruntreut ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Das veruntreute Geld muss zurück gezahlt werden.
Die Haftstrafe kann, je nach Schwere, über die maximale Haftdauer andauern und bis hin zur dauerhaften Inhaftierung führen.
Wer Dienstmaterial an betriebsfremde Personen weitergibt oder begünstigt, dass Dienstmittel durch Dritte für dienstfremde Tätigkeiten genutzt werden, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Davon ausgenommen sind Medikamente, die der Genesung von Kranken gedacht sind.
Die Haftstrafe kann, je nach Schwere, über die maximale Haftdauer andauern und bis hin zur dauerhaften Inhaftierung führen.
Erlangt ein Staatsbediensteter des Staates Los Santos Kenntnis von einer Straftat ist dieser dazu verpflichtet, diese zu melden oder gegebenenfalls nachzuverfolgen. Wer diese Straftat verschleiert und nicht zur Anzeige bringt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Ein Amtsträger, der wissentlich seine dienstlichen Befugnisse dafür ausnutzt, um einem Bürger körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen oder diesen in seinen Rechten oder seiner Freiheit zu beschneiden, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
Die Haftstrafe kann, je nach Schwere, über die maximale Haftdauer andauern und bis hin zur dauerhaften Inhaftierung führen.
In besonders schweren Fällen kann, nach Anhörung durch Justiz und Regierung, die Todesstrafe verhängt werden.